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Liquiditätsreserven der Geschäftsbanken

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Summe der liquiden oder kurzfristig liquidierbaren Aktiva der Banken, die zwangsweise („Zwangsreserven”, Mindestreserve) oder freiwillig (freie Liquiditätsreserven) bei der jeweiligen Zentralbank gehalten werden. Die Liquiditätsreserven der Geschäftsbanken sind in der traditionellen Geld- und Kreditschöpfungstheorie eine wichtige Größe für die Geldpolitik, da nach ihr Kreditinstitute mit dem freien Teil der Liquiditätsreserven der Geschäftsbanken einen Kreditschöpfungsprozess einleiten, der erst dann zum Stillstand kommt, wenn die anfänglich vorhandenen Reserven vollständig durch Barabhebung und zusätzliche Mindestreservebelastungen absorbiert worden sind.

    Vgl. auch Liquiditätssaldo.

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