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Löhne und Gehälter

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    zusammenfassende Bezeichnung für die Bruttobeträge der Arbeitsentgelte.

    Zu Löhnen und Gehältern gehören alle Vergütungen, die die Belegschaftsmitglieder (Arbeiter und Angestellte) und Geschäftsführer sowie Mitglieder des Vorstands erhalten, gleichgültig in welcher Form sie gewährt werden, also auch Sachbezüge, Aufwandsentschädigungen etc.

    Buchung von Löhnen und Gehältern auf bes. Aufwandskonten als Teil der Personalkosten (Lohnkosten).

    Belege für berechnete und gezahlte Löhne und Gehälter sind Lohnlisten und Gehaltslisten.

    Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung: - bei Gesamtkostenverfahren unter Personalaufwand, getrennt in
    (1) Löhne und Gehälter sowie
    (2) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung (§ 275 HGB); - bei Umsatzkostenverfahren nicht separat ausgewiesen sondern in den Herstellungskosten, Vertrieb- und Verwaltungskosten enthalten.

    Abrechnung im Betrieb: Lohnbuchführung.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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