Direkt zum Inhalt

Lohnersatzleistungen

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Lohnersatzleistungen sind abhängig vom bislang erzielten Nettoeinkommen. Sie können zwar vorübergehend den Lebensunterhalt sicherstellen, jedoch sicher nicht die Bedienung von langfristigen Kreditmitteln, bspw. für eine Baufinanzierung, gewährleisten. Diese Leistungen sind zwar steuerfrei, werden aber aufgrund des Progressionsvorbehalts berücksichtigt. Sie betragen im Einzelnen:

    in % des letzten Nettolohns

    ohne Kind

    mit Kind

    Arbeitslosengeld nach §§ 117ff. SGB III

    60%

    67%

    Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung nach §§ 153 – 160 SGB III, Unterhaltsgeld

    60%

    67%

    Kurzarbeitergeld nach §§ 169 – 182 SGB III. Der Bezug ist bis zu 12 Monate möglich. Bis Ende 2021 gilt unter bestimmten Voraussetzungen eine Bezugsdauer von längstens 24 Monaten.

    60%

    67%

    Saison-Kurzarbeitergeld nach § 175ff. SGB III

    60%

    67%

    Übergangsgeld für Behinderte bei Teilnahme an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung Behinderter nach § 45 SGB IX

    68%

    75%

    Insolvenzgeld nach §§ 183 – 189a SGB III

    100% des für die letzten drei Monate vor Insolvenz ausstehenden Nettoarbeitsentgelts

     

    Arbeitslosengeld II nach §§ 20 ff. SGB II

    Regelleistungen, Mehrbedarfssätze, Zuschläge sind unabhängig vom vorherigen Nettoentgelt

     

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com