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Lohnersatzleistungen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Lohnersatzleistungen sind abhängig vom bislang erzielten Nettoeinkommen. Sie können zwar vorübergehend den Lebensunterhalt sicherstellen, jedoch sicher nicht die Bedienung von langfristigen Kreditmitteln, bspw. für eine Baufinanzierung, gewährleisten. Diese Leistungen sind zwar steuerfrei, werden aber aufgrund des Progressionsvorbehalts berücksichtigt. Sie betragen im Einzelnen:

    in % des letzten Nettolohns

    ohne Kind

    mit Kind

    Arbeitslosengeld nach §§ 117ff. SGB III

    60%

    67%

    Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung nach §§ 153 – 160 SGB III, Unterhaltsgeld

    60%

    67%

    Kurzarbeitergeld nach §§ 169 – 182 SGB III. Der Bezug ist bis zu 12 Monate möglich. Bis 31.3.2022 gilt unter bestimmten Voraussetzungen eine Bezugsdauer von längstens 24 Monaten. Weitere coronabedingte Änderungen sind vereinbart.

    60%

    67%

    Saison-Kurzarbeitergeld nach § 175ff. SGB III

    60%

    67%

    Übergangsgeld für Behinderte bei Teilnahme an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung Behinderter nach § 45 SGB IX

    68%

    75%

    Insolvenzgeld nach §§ 183 – 189a SGB III

    100% des für die letzten drei Monate vor Insolvenz ausstehenden Nettoarbeitsentgelts

     

    Arbeitslosengeld II nach §§ 20 ff. SGB II

    Regelleistungen, Mehrbedarfssätze, Zuschläge sind unabhängig vom vorherigen Nettoentgelt

     

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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