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Lohnersatzquote

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff der Sozialversicherung. Lohnersatzquote bezeichnet das Verhältnis des letzten Netto-Arbeitsentgelts zum Lohnersatztransfer durch eine Krankenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung oder die gesetzliche Unfallversicherung.

    Beispiele: Die Lohnersatzquote lässt sich für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall mit 100 Prozent, für das Krankengeld, das nach sechswöchiger Entgeltfortzahlung gezahlt wird, mit 70 Prozent und für das Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosengeld II mit knapp 70 Prozent (für kindererziehende Arbeitslose) und gut 60 Prozent (für Kinderlose) angeben. Für die Unfall- und Rentenversicherung gibt es eine große Spannweite. Die Netto-Lohnersatzquote eines Eckrentners beträgt in etwa 65 Prozent.

    Vgl. auch Lebensstandardsicherung.

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