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Lohnersatzquote

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff der Sozialversicherung. Lohnersatzquote bezeichnet das Verhältnis zum letzten Netto-Arbeitsentgelt bei Transfers mit Lohnersatzfunktion durch eine Krankenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) oder die gesetzliche Unfallversicherung.

    Beispiele: Die Lohnersatzquote beträgt für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall 100 Prozent, für das Krankengeld, das nach sechswöchiger Entgeltfortzahlung gezahlt wird, 70 Prozent und für das Arbeitslosengeld 67 Prozent (für kindererziehende Arbeitslose) bzw. 60 Prozent (für Kinderlose) angeben. Für die Unfall- und Rentenversicherung gibt es eine große Spannweite. Die Lohnersatzquote eines Eckrentners beträgt nach 45 Beitragsjahren derzeit ca. 64 Prozent (netto vor Steuern: 52 Prozent).

    Vgl. auch Lebensstandardsicherung.

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