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Luftfrachtgeschäft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    gewerbsmäßige Beförderung von Gütern im Luftverkehr. Die Abwicklung des Luftfrachtgeschäfts erfolgt durch die Luftfahrtgesellschaften (als Beförderer), die Ver- bzw. Ablader (die den Umschlag durchführen) und die Luftfrachtagenten der International Air Transport Association (IATA).

    Vgl. auch Luftrecht.

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