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Maklerordnung

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    früher: Bestimmungen über Bestellung, Entlassung und Vertretung der Kursmakler sowie deren Rechte und Pflichten. Maklerordnung variiert von Börse zu Börse. Sie wird von der zuständigen Landesregierung erlassen.

    Heute vergleichbar: Verordnung über das Zulassungsverfahren und die Pflichten des Skontroführers (Skontroführerverordnung) v. 10.9.2005 (Hessisches GVBl I S. 646). Ermächtigungsgrundlage: § 28 BörsG.

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