Massenänderungskündigung
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1. Mittel des Arbeitskampfes: Änderungskündigung durch mehrere Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gegenüber mit dem Ziel der Heraufsetzung von Arbeitsbedingungen oder durch Arbeitgeber einer Gruppe von Arbeitnehmern gegenüber mit dem Ziel der Herabsetzung von Arbeitsbedingungen einer Gruppe von Arbeitnehmern gegenüber erklärte Änderungskündigung. Zulässigkeit der Massenänderungskündigung umstritten. Fraglich ist, ob Maßstäbe des Arbeitskampfrechts (Arbeitskampf) anzulegen sind. Massenänderungskündigungen auf Arbeitnehmerseite werden von der Rechtsprechung als unzulässiger wilder Streik angesehen. In der Praxis spielen Massenänderungskündigungen zum Zwecke des Arbeitskampfes so gut wie keine Rolle.
2. Handelt es sich nicht um Massenänderungskündigungen zum Zwecke des Arbeitskampfes, so sind betriebsbedingte Massenänderungskündigungen wie eine Massenentlassung zu behandeln, wenn sie zur Beendigung der Arbeitsverhältnisse führen.