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Maßregeln der Besserung und Sicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Reaktionsform des Strafrechts auf kriminelles Handeln neben der Strafe. Es handelt sich um gesetzlich zugelassene Maßnahmen zur Vorbeugung durch Besserung des Täters oder zur Sicherung der Gemeinschaft (§§ 61 ff. StGB).

    Zugelassene Maßregeln der Besserung und Sicherung: Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus (§ 63 StGB) und in Entziehungsanstalt (§ 64 StGB), Sicherungsverwahrung (§§ 66, 66a StGB), Führungsaufsicht (§§ 68 ff. StGB), Entziehung der Fahrerlaubnis (§§ 69 ff. StGB) sowie Berufsverbot (§§ 70 ff. StGB).

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