Materialrückgabeschein
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Unterlage der Materialbuchhaltung, eingeführt zur Erfassung von Rücklieferungen nicht verbrauchter Materialien vom Betrieb an das Lager. Zu erfassen sind nur weiter verwertbare Materialreste, d.h. Material, das aus irgendwelchen Gründen nicht verarbeitet oder gegen anderes umgetauscht wurde, i.Allg. jedoch nicht Abfall.
Vgl. auch Materialbelege.
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