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Mediendienste-Staatsvertrag (MD-StV)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Der am 1.8.1997 in Kraft getretene Mediendienste-Staatsvertrag der Länder ist aufgehoben worden durch den Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 5.9.2006. Der Mediendienste-Staatsvertrag war in weiten Teilen wortgleich mit dem vom Bund erlassenen Gesetz über Teledienste. Die parallele Regelung spiegelte den Streit zwischen Bund und Ländern über die Kompetenzverteilung. Die Gesetzgebungskompetenz wurde mit der Föderalismusreform I neu verteilt. Bez. der Mediendienste wurden der Mediendienste-Staatsvertrag und das Gesetz über Teledienste weitgehend abgelöst durch das am 1.3.2007 in Kraft getretene Telemediengesetz (TMG) des Bundes vom 26.2.2007 (BGBl. I 179) m.spät.Änd. Einige Regelungen wurden in den Rundfunkstaatsvertrag übernommen (Art. 54 ff.).

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