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Mehr- und Wenigerrechnung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Differenzenprobe, Plus-Minus-Rechnung, Ergebnisrechnung. 1. Begriff/Anwendungsbereich: ein Verfahren zur Ermittlung der erfolgsmäßigen Auswirkungen von Bilanzberichtigungen und Bilanzänderungen sowie zur Abstimmung von Handelsbilanz und Steuerbilanz. Sie wird bei der Außenprüfung zur sachlich differenzierten Darstellung und Kontrolle der erfolgsmäßigen Abweichungen von eingereichter Steuerbilanz und Prüferbilanz eingesetzt; bei Betrieben, die für steuerliche Zwecke keine gesonderten Bücher führen, dient sie zur Ableitung der Steuerbilanz aus der Handelsbilanz.

    2. Verfahren: Wertansätze der einzelnen Bilanzpositionen werden schematisch gegenübergestellt und Abweichungen festgehalten. Zum Ausgleich von Aktiva und Passiva der abgeleiteten Steuerbilanz wird ein Steuerausgleichskonto oder Steuerausgleichsposten gebildet; diese Position zählt zum Eigenkapital.

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