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mehrere Darlehensnehmer

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Ein Darlehensvertrag mit mehreren Darlehensnehmern kommt - auch mit Wirkung gegenüber jedem einzelnen Darlehensnehmer - nur dann zustande, wenn alle Darlehensnehmer und das Kreditinstitut den Darlehensvertrag unterschrieben haben. Sollte einer der Darlehensnehmer innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen, so gilt der Widerruf auch für und gegen den anderen Darlehensnehmer. Der Darlehensvertrag wird mit Zugang des Widerrufs beim Kreditinstitut unwirksam.

    Mehrere Darlehensnehmer haften grundsätzlich gesamtschuldnerisch für den in Anspruch genommenen Betrag. Wird der Darlehensvertrag von einem Darlehensnehmer gegenüber dem Kreditinstitut gekündigt, so wirkt die Kündigung auch für und gegen den anderen Darlehensnehmer. Das Darlehen wird dann gegenüber beiden Darlehensnehmern mit Ablauf der Kündigungsfrist zur Rückzahlung fällig.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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