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Mitarbeiterbeurteilung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Personalbeurteilung. 1. Begriff: planmäßige und systematische Beurteilung von Mitgliedern der Organisation durch Vorgesetzte, häufig in regelmäßigen Zeitabständen (i.d.R. ein Jahr). Bewertet wird die Leistung und/oder das Verhalten und/oder die Persönlichkeit.

    2. Beurteilungsmethoden: merkmalsorienierte Einstufungsverfahren: stark standardisierte Verfahren, bei denen der Mitarbeiter anhand eines Rasters von Kriterien und einer mehrstufigen Skala bewertet wird. Klassisches Verfahren.

    Zielorientierte Verfahren: Die Erreichung zuvor festgelegter Ziele wird beurteilt (Zielerreichungsgrad), dieses Verfahren gewinnt immer mehr an Bedeutung. Rangordnungsverfahren, freie Beurteilung, Kennzeichnungsverfahren haben kaum noch Praxisbedeutung.

    In der Praxis liegen oft Mischkonzepte vor, z.B. eine merkmalsorientierte Bewertung kombiniert mit Zielfeststellung und ergänzende freie Beschreibungen.

    3. Zweck: Lohn- und Gehaltsdifferenzierung, Leistungsrückkopplung, Karriereplanung, Personalentwicklung, berufliche Weiterbildung, Personalauswahl.

    4. Arbeitsrechtliche Regelungen: Beurteilung des Arbeitnehmers.

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