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Mittelstand

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    gewerblicher Mittelstand, mittelständische Unternehmen, kleine und mittlere Unternehmen. Für die Abgrenzung des Mittelstands gegenüber großen Unternehmen wird auf die Höhe des Umsatzes und/oder die Beschäftigtenzahl der Unternehmen, teils auch die Bilanzsumme Bezug genommen. Neben diesen quantitativen Merkmalen werden aber auch qualitative Aspekte wie die Einheit von Eigentum und unternehmerischer Verantwortung als charakteristisch für den Mittelstand angesehen (Eigentümer-Unternehmer). Allg. akzeptierte statistische Kriterien zur Abgrenzung existieren nicht. Nach einer häufig verwendeten Klassifizierung (Unternehmensgrößenstruktur) gelten Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 1 Mio. Euro bzw. weniger als 50 Mio. Euro oder mit zehn bis 499 Beschäftigte als mittelständisch. In der Praxis ist die Frage der Abgrenzung bes. für Maßnahmen der Mittelstandsförderung relevant.

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