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Revision von mitversicherte Personen vom 19.02.2018 - 14:51
mitversicherte Personen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Personen, die neben dem Versicherungsnehmer über Versicherungsschutz verfügen.
2. Merkmale: Die mitversicherten Personen sind nicht Vertragspartner des Versicherers. Sie sind im Rahmen eines Vertrags zugunsten Dritter begünstigte Personen im Sinne des § 328 BGB.
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