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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
MDE; Form der Betriebsdatenerfassung (BDE); Erfassung von Bestell- und Warendaten am Entstehungsort (auf der Verladerampe, im Lager, im Regal) mittels mobiler Datenerfassungsgeräte (MDE-Geräte). So können z.B. Filialverantwortliche in Einzelhandelsunternehmungen Bestellungen aufgeben, während sie direkt an den Artikelbeständen auf der Verkaufsfläche stehen.
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