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modernisierter Zollkodex

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abk. MZK; 1. Begriff: wurde am 4.6.2008 mit der VO (EG) Nr. 450/2008 vom 23.4.2008, ABl. 2008 Nr. L 145/1 veröffentlicht. Er sollte spätestens am 24.6.2013 mit der bis dahin noch zu schaffenden Durchführungsverordnung (DVO) in vollem Umfang gelten. In Kraft getreten ist er zwar am 24.6.2008, anwendbar sind zunächst aber nur die Ermächtigungsgrundlagen für die DVO. Spätestens am 23.6.2013 sollte er in vollem Umfang angewendet werden. Anfang 2012 legte die Kommisson einen Entwurf für einen Unionszollkodex (UZK) vor, der am 10.10.2013 als VO (EU) Nr. 952/2013 veröffentlicht worden ist (ABl. EU 2013 Nr. L 269/1), den MZK vor seiner vollständigen Geltung aufhebt und ersetzt und seit dem 1.5.2016 vollständig in Geltung getreten ist.

    2. Inhalt: Zielsetzung des MZK war eine stärkere Vereinheitlichung der Zollverfahren und Zollverwaltungsabläufe. Dabei ging es v.a. darum, die e-Government-Initiative auch für den Bereich des Zolls zu implementieren, die bisherigen Regeln einfacher und übersichtlicher zu strukturieren, das Betrugsrisiko zu verringern, Sicherheit und Schutz an den Außengrenzen zu verstärken, die Wettbewerbsfähigkeit der in der Gemeinschaft tätigen Unternehmen sowie der mit solchen Unternehmen Geschäftsverbindungen pflegenden Nichtgemeinschaftsunternehmen zu stärken und damit das wirtschaftliche Wachstum zu fördern, die Kohärenz mit der Gemeinschaftspolitik in anderen Bereichen wie den indirekten Steuern, Landwirtschaft, Handel etc. zu verbessern. Vgl. Unionszollrecht.

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