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Mülltourismus

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abfalltourismus; nicht-wissenschaftlicher Begriff für die Verbringung von Müll bzw. Abfall in andere Staaten. Es wird zwischen Müll zur Verwertung (Abfallverwertung) und Müll zur Beseitigung (Abfallbeseitigung) unterschieden. Die Verschiebung von Müll zur Beseitigung in andere Länder ist größtenteils verboten und moralisch bedenklich, da so Umweltrisiken nicht reduziert, sondern z.B. in Entwicklungsländer mit niedrigen Deponierungsstandards verlagert werden. Zur Vorbeugung und Reglementierung des ungewollten Mülltourismus wurde auf nationaler Ebene eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen verabschiedet. Ihren größten Schwachpunkt stellt die mangelnde Klassifizierung von Abfall zur Verwertung bzw. Beseitigung dar. So wird Mülltourismus häufig deshalb möglich, weil Abfälle als Sekundärstoffe bezeichnet werden. Auf internationaler Ebene ist v.a. das Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihre Entsorgung aus dem Jahr 1989 anzuführen. Dieses sieht zwar kein allg. Verbot des internationalen Handels mit gefährlichem Abfall vor, stellt aber zumindest einen internationalen Kooperationsrahmen für dessen Kontrolle dar und wird konsequent ausgeweitet.

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