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multilaterale Liberalisierung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Alle Vertragspartner der Welthandelsorganisation - World Trade Organization (WTO) - nehmen an den völkerrechtlichen Verträgen zur Beseitigung der (tarifären und nicht tarifären) Handelshemmnisse teil (GATT, GATS, etc.); es gibt aber völkervertragsrechtliche Abkommen z.B. für Agrarprodukte oder Textilien, an denen nicht alle WTO-Mitglieder teilnehmen, man spricht dann von plurilateralen Abkommen.

    Vgl. Handelsliberalisierung, tarifäre Handelshemmnisse, nicht tarifäre Handelshemmnisse.

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