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Nachfrist

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    eine nach Fristablauf noch bestehende oder gesetzte Frist.

    1. Nachfrist beim Schuldnerverzug: Ablehnung.

    2. Nachfrist im Verlagsrecht: Wenn Verleger von seinem Recht zur Neuauflage keinen Gebrauch macht, kann Verfasser ihm eine angemessene Nachfrist als Ausschlussfrist setzen, nach deren fruchtlosem Ablauf der Verfasser vom Vertrag zurücktreten darf (§ 32 VerlG).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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