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Nachtragshaushalt
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Haushaltsplan, der die Positionen, die in einem bereits verkündeten Haushalt geändert werden sollen, umfasst. Der Nachtragshaushalt ist nicht als Haushaltsüberschreitung anzusehen, sondern als originärer Haushalt, der nach denselben, allerdings beschleunigten Verfahren aufgestellt, beraten und durchgeführt wird wie Jahreshaushaltspläne (§§ 32, 33 BHO).
Spezielle Form: Rektifikationsetat.
Vgl. auch Ergänzungshaushalt, Eventualhaushalt.
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