Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Nachtragshaushalt vom 19.02.2018 - 15:29
Nachtragshaushalt
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Haushaltsplan, der die Positionen, die in einem bereits verkündeten Haushalt geändert werden sollen, umfasst. Der Nachtragshaushalt ist nicht als Haushaltsüberschreitung anzusehen, sondern als originärer Haushalt, der nach denselben, allerdings beschleunigten Verfahren aufgestellt, beraten und durchgeführt wird wie Jahreshaushaltspläne (§§ 32, 33 BHO).
Spezielle Form: Rektifikationsetat.
Vgl. auch Ergänzungshaushalt, Eventualhaushalt.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon