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Revision von Nettoeinkommen vom 25.02.2013 - 13:09
Nettoeinkommen
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ergibt sich, wenn vom Bruttoeinkommen einer Person bzw. eines Haushaltes die direkten Steuern (Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) sowie die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung (Arbeitslosenversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung) abgezogen werden.
Vgl. auch Bruttoeinkommen, Individualeinkommen.
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