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Neue Weltwirtschaftsordnung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    seit Anfang der 1970er-Jahre von Entwicklungsländern auf internationaler Ebene (UN, UNCTAD) geforderte Änderung der Weltwirtschaftsordnung mit dem Ziel einer Reduzierung der Benachteiligung der Entwicklungsländer bei der Integration in die Weltwirtschaft.

    In jüngster Zeit wurde die Forderung nach einer Neue Weltwirtschaftsordnung von den Globalisierungskritikern (z.B. ATTAC) aufgegriffen. Die Forderungen richten sich im Wesentlichen auf folgende Bereiche:
    (1) Internationaler Handel: Stabilisierung der Rohstoffpreise durch ein integriertes Rohstoffprogramm (Buffer Stock), Ankoppelung der Rohstoffpreis- an Industriegüterpreisveränderungen, Beseitigung von Importbeschränkungen in Industrieländern;
    (2) Entwicklungsfinanzierung und Ressourcentransfer: Erhöhung der Entwicklungshilfe, Koppelung von Sonderziehungsrechten (SZR) und Entwicklungshilfe sowie Erweiterung und Liberalisierung der Kreditfazilitäten des IWF, Verstärkung des privaten Kapitalzuflusses in Form von Direktinvestitionen, Schuldenerlass für die ärmsten Länder und Festlegung günstigerer, allgemein verbindlicher Umschuldungsrichtlinien;
    (3) Technologietransfer und Reduzierung von technologischer Abhängigkeit: Revision des internationalen Patentrechts im Sinn einer Begünstigung der Entwicklungsländer, Einführung eines Verhaltenskodexes für den Technologietransfer, Förderung der Entwicklung angepasster Technologien und Ausbau der Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Entwicklungsländern;
    (4) Industrialisierung: Förderung der Weiterverarbeitung von Rohstoffen in Entwicklungsländern;
    (5) stärkere Mitbestimmung der Entwicklungsländer in den internationalen Organisationen, die von Industrieländern wegen befürchteten Funktionsverlusts abgelehnt wird.

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