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Neues Kommunales Rechnungswesen

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    beschreibt ein auf Basis der Doppik (in Abgrenzung zur Kameralistik) konzipiertes Rechnungssystem für öffentliche Haushalte. Merkmal des Neuen Kommunalen Rechnungswesen ist, dass es verschiedene Teilmodule des Rechnungswesens in einem Gesamtsystem integriert. Die ursprüngliche konzeptionelle Ausgestaltung erfolgt in der so genannten 3-Komponenten Rechnung. Die drei Komponenten sind namentlich die Vermögens-, Finanz- und Ergebnisrechnung:

    a) Die Vermögensrechnung ist dabei vergleichbar mit der Bilanz im kaufmännischen Kontext und gibt Auskunft über die Vermögenslage und die Kapitalherkunft.

    b) Die Finanzrechnung stellt die Ein- und Ausgabenrechnung dar und entspricht vereinfacht gesagt dem Informationsgehalt der klassisch einfach kameralen Rechnung oder im kaufmännischen Sinne der Kapitalflussrechnung. Sie gibt Auskunft über die Veränderung der liquiden Mittel.

    c) Die Ergebnisrechnung erfasst mit den Aufwendungen und Erträgen den Ressourcenverbrauch und kann als Pendant zur Gewinn- und Verlustrechnung angesehen werden. Die Ergenisrechnung weist ein Jahresergebnis in Form eines Gewinnes oder Verlusts aus, der die Veränderung des Eigenkapitals in der Periode widerspiegelt.

    Die 3-Komponenten Rechnung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens liefert im Vergleich zu den traditionell kameralen Haushalten vor allem die Zusatzinformation zur Vermögens- und Ertragslage des Gemeinwesens. Kernanliegen ist dabei die Verschiebung vom Geld- zum Resourcenverbrauchskonzept, d.h. es werden in einer Periode alle mit einem Geschäftsvorfall verbundenen Verbindlichkeiten und Forderungen erfasst und nicht nur jene, die in der aktuellen Periode auch zu einem Geldabfluss führen. Klassische Beispiele hierfür sind Abschreibungen, Pensionsverpflichtungen, Rückstellungen.

    Als jüngeres Konzept hat die Integrierte Verbundrechnung (IVR) die 3-Komponeten-Rechnung abgelöst oder zumindest ergänzt. Wohingegen bei der 3-Komponenten-Rechnung die Rechnung, also die ex-post-Perspektive, dominiert und abgebildet wird, umfasst die IVR nun auch die Planungsebene. Neben den bekannten drei Komponenten beinhalten die IVR daher noch den Finanzhaushalt und den Ergebnishaushalt (die Vermögensplanrechnung ist von nachrangiger Bedeutung) als Planrechnungen.

    Praktische Bedeutung: Die Mehrheit der Bundesländer hat für die kommunale Ebene inzwischen den Übergang auf neue kommunale Rechnungsssysteme, die auf Doppik basieren, vorgesehen und vorgenommen. Lediglich eine Minderheit der Länder gewährt ihren Kommunen ein Wahlrecht zwischen kameralen und doppischen Rechnungssystemen. Auf Länderebene präsentiert sich die Lage umgekehrt, hier haben lediglich vier Bundesländer ihre Haushalte auf doppische Systeme umgesetllt, wohingegen die Mehrheit der Länder an kameralen Systemen festhält und diese gegebenenfalls durch so genannten Modelle der Erweiterten Kameralistik modernisieren. Die Praxis auf Länderebene ist dabei wohl maßgeblich durch die Praxis des Bundes beeinflusst, der für sich selbst am kameralen System festhält, da die Länderrechnungen vielfältige Schnittpunkte zur Bundesebene haben.

    Die Potentiale des Neuen Kommunalen Rechnungswesens werden immer noch sehr kontrovers und emotional diskutiert.

    a) Gegner: Die Orientierung an Gewinn oder Verlust ist für Gemeinwesen nicht das "richtige" und massgebliche Entscheidungskriterium, ja sogar ein gefährliches. Die Umstellung sei sehr kostspielig, ohne einen direkten Mehrwert und Nutzen daraus zu bekommen. Letztendlich würden ja "nur" andersartige Führungsinformationen bereitgestellt, die eine faktisch sehr hohe Investition kaum rechtfertigen. Die hilfreichen und sinnvollen Informationen aus einem doppischen System, wie z.B. Pensionsverpflichtungen, Abschreibungen, können auch in einem System der erweiterten Kameralistik, aber deutlich kostengünstiger integriert werden.

    b) Befürworter: Orientierung an Ein- und Ausgaben setzt Anreize zu ineffizientem Handeln. Mit erweiterter Kameralistik bleibt grundsätzliche Orientierung an Ein-und Ausgaben als Hauptsteuerungsgrößen erhalten und es entstehen vielfältige Schnitttstellenprobleme bei der Integration der Teilrechnungen. Die Einführung und Etablierung des Resourcenverbrauchskonzepts ist notwendige Voraussetzung für einen Kultur- und Wertewandel in der Verwaltung hin zu mehr Kostenbewusstsein.

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