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Nichtbanken

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff der Volkswirtschaftslehre zur Abgrenzung der Banken bzw. Kreditinstitute von den übrigen Wirtschaftseinheiten bzw. Wirtschaftssektoren. Zu den Nichtbanken zählen der Staat, die privaten Haushalte, das Ausland und alle privaten Unternehmungen, soweit diese nicht Geschäftsbanken sind. Problematisch ist diese Abgrenzung im Hinblick auf die paramonetären Finanzierungsinstitute, die als Kapitalsammelstellen auch Kreditgeschäfte betreiben und somit Funktionen der Geschäftsbanken übernehmen. Um auch diese geldpolitisch relevanten Akteure zu berücksichtigen, beobachtet die Europäische Zentralbank die monetäre Entwicklung im Sektor der geldschöpfenden Finanzintermediäre - monetäre Finanzinstitute (MFI) -, die in der konsolidierten Bilanz zusammengefasst sind.

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