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Nichtrivalitätsaxiom

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Konzept zur Charakterisierung öffentlicher Güter, wenn auch das Ausschlussprinzip nicht gilt. Ein Gut erfüllt das Nichtrivalitätsaxiom, wenn dieses von allen Haushalten ohne gegenseitige Beeinflussung in gleichem Umfang konsumiert werden kann (nicht rivalisierender Konsum) z.B. Preisstabilität, Rundfunksendungen.

    Gegenteil: Individualgut; meritorische Güter.

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