Zitierfähige Version
- Revision von Niedriglohnsektor vom 17.07.2009 - 12:00
- Revision von Niedriglohnsektor vom 15.04.2010 - 10:03
- Revision von Niedriglohnsektor vom 28.02.2013 - 14:29
- Revision von Niedriglohnsektor vom 28.08.2017 - 10:54
- Revision von Niedriglohnsektor vom 14.02.2018 - 15:51
- Revision von Niedriglohnsektor vom 19.02.2018 - 17:05
Niedriglohnsektor
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
gesetzlich zulässige Bezahlung von Arbeitnehmern unterhalb von Tariflöhnen oder dem durchschnittlichen Lohnniveau auf dem regulären Arbeitsmarkt. Arbeitsmarktpolitische Bedeutung umstritten. Neuerdings wird in der Aktivierung des Niedriglohnsektors ein Ansatz zur Verringerung der Arbeitslosigkeit gesehen. Ausgangspunkt ist die Feststellung, dass im Niedriglohnsektor die Anreize, einer Erwerbsarbeit nachzugehen, nur gering ausgeprägt seien, da das geringe Einkommen kaum die Bedürftigkeitsgrenze für den Bezug von Sozialhilfe übersteige („Sozialhilfefalle”). Konzepte für einen Ausstieg aus der Sozialhilfe liegen vor in Form der verschiedenen Modelle des sog. Kombilohns, bei dem bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit ein Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen (Mainzer Modell) oder zum Kindergeld oder ein Lohnzuschuss, der nur teilweise auf die Sozialhilfe angerechnet wird (Einstiegsgeld), gewährt wird. Weitergehende Konzepte sehen
wie in den USA und Großbritannien einen staatlichen „Lohnzuschlag für Geringverdienende” vor, der auch Arbeitseinkommen erfasst, die den Bedarf für den Sozialhilfebezug überschreiten.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon