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Niedrigstwertprinzip
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Bei der Immobilienbewertung muss dem Niedrigstwertprinzip Rechnung getragen werden, z.B. durch eine Plausibilitätskontrolle zwischen Wertermittlung anhand von Bauzahlen und/oder Ortsbesichtigung und dem tatsächlich gezahlten Kaufpreis bzw. den Gestehungskosten. Der Verkehrswert ergibt sich immer aus dem niedrigsten Wert.
Auch bei der Festsetzung des Beleihungswertes wird das Niedrigstwertprinzip angewendet, d.h. der festgesetzte Beleihungswert darf den Kaufpreis oder die Gesamtgestehungskosten ausnahmslos nicht überschreiten.
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