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Nonvaleur

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. unverkäufliche oder entwertete Ware.

    2. Urkunde eines entwerteten Wertpapiers, das nur noch Sammlerwert besitzt (historisches Wertpapier). In seltenen Fällen werden Nonvaleurs wieder Wertpapiere, z.B. wenn ein Schuldner nach langer Unterbrechung Zins- und Tilgungszahlungen für die begebenen Anleihen wieder aufnimmt.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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