Direkt zum Inhalt

Notenstückelung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Ausgabe der Euro-Noten erfolgt durch das Europäische System der Zentralbanken (ESZB), d.h. die Europäische Zentralbank (EZB) sowie die zwölf nationalen Mitgliedsnotenbanken des Eurosystems. In der Bundesrepublik Deutschland hat ausschließlich die Deutsche Bundesbank das Recht zur Ausgabe von Euro-Banknoten. Euro- und Cent-Münzen werden von der Bundesregierung ausgegeben, aber von der Bundesbank in Umlauf gebracht.

    Genaue Stückelung der Euro-Banknoten: 500, 200, 100, 50, 20, 10, 5 Euro.

    Euro-Münzen: 1, 2, 5, 10, 20, 50 Cent, 1 und 2 Euro.

    Nach EG-Verordnung des Rates Nr. 974/ 98 vom 3.5.1998 ist im Euroraum niemand außer der ausgebenden Behörde und in nationalen Rechtsvorschriften zu nennenden Personen dazu verpflichtet, mehr als 50 Münzen in einer Zahlung anzunehmen. Mit dieser Regelung ist keine Wertangabe verbunden. Das Münzgesetz (MünzG) ergänzt diese Vorschrift in Bezug auf Euro-Gedenkmünzen. Die Annahmepflicht von dt., auf Euro lautende Gedenkmünzen, ist auf 200 Euro je Zahlung beschränkt (§ 3 MünzG).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com