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oberste Bundesbehörden

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Bundesministerien (BM):

    1. Auswärtiges Amt
    2. BM des Innern
    3. BM der Justiz
    4. BM der Finanzen
    5. BM für Wirtschaft und Technologie
    6. BM für Arbeit und Soziales
    7. BM für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
    8. BM der Verteidigung
    9. BM für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
    10. BM für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung
    11. BM für Bildung und Forschung
    12. BM für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
    13. BM für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
    14. BM für Gesundheit.

    2. Rang einer obersten Bundesbehörde haben außerdem: das Bundespräsidialamt, das Bundeskanzleramt, der Bundesrechnungshof und die Deutsche Bundesbank.

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