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Revision von obligatorischer Vertrag vom 27.07.2012 - 11:38

obligatorischer Vertrag

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    Ein obligatorischer Vertrag über den Erwerb eines Grundstücks (Kaufvertrag oder Kaufanwartschaftsvertrag) ist zu dem Zeitpunkt rechtswirksam abgeschlossen, zu dem er notariell beurkundet ist (§ 7.2. EStR).

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