Direkt zum Inhalt

öffentliche Aufgabenträger

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    die Träger öffentlicher Aufgaben in einem gegliederten Gemeinwesen. Zu den öffentlichen Aufgabenträgern zählen:
    (1) die regional abgegrenzten Gebietskörperschaften (in der Bundesrepublik Deutschland Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände), die jeweils eine Vielzahl öffentlicher Aufgaben erfüllen;
    (2) die funktional (und ggf. zusätzlich regional) abgegrenzten Parafisci (in der Bundesrepublik Deutschland v.a. die Sozialversicherungsträger);
    (3) öffentliche Unternehmen, Kirchen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände u.Ä.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com