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öffentliche Einheit
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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öffentliche Einrichtung; eine sehr allg., organisatorisch und rechtsformmäßig undefinierte Umschreibung einer öffentlichen Organisation. Im weitesten Sinne definiert als: „jede organisatorische Zusammenfassung von Personen oder Sachen, die von einer Kommune oder einem öffentlichen Träger im Rahmen ihrer/seiner Zuständigkeiten geschaffen wird und die dem vom Widmungszweck erfassten Personenkreis nach allgemeiner und gleicher Regelung zur Benutzung offen steht. Öffentliche Einrichtungen sind damit wesentliche organisatorische Mittel einer Kommune zur Erfüllung der Aufgaben der Daseinsvorsorge.“ (Fabry und Augsten 2011: 36).
Beispiele: Freizeit- und Begegnungsstätten, Büchereien, Messen, Abwasserbeseitigung, Versorgungsbetriebe usw.
Vgl. auch öffentliche Unternehmen.
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