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Östliche Partnerschaft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) der Europäischen Union (EU) wurde im Jahr 2009 durch das Programm der „Östlichen Partnerschaft“ ergänzt.

    Ziel: Ziel der Östlichen Partnerschaft ist die politische und wirtschaftliche Heranführung sechs ehemaliger Sowjet­republiken an die EU.

    Adressaten: Die folgenden sechs Staaten waren Adressaten des ursprünglichen Programms: Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldawien, Ukraine und Weißrussland (Belarus).

    Assoziierungsabkommen: Assoziierungsabkommen mit der EU auf Grundlage des Artikels 217 AEUV wurden am 27.6.2014 mit Georgien, Moldawien und der Ukraine geschlossen. Der politische Teil des Assoziierungsabkommens mit der Ukraine war bereits im März 2014 mit der ukrainischen Übergangsregierung geschlossen worden, nachdem die ursprüngliche ukrainische Regierung unter dem Druck Russlands noch vor der Annexion der Krim vor der Unterzeichnung zurückgeschreckt war.

    Handelspolitische Ziele der Assoziierung: Das Auswärtige Amt (AA) stellt die handelspolitischen Ziele folgendermaßen dar: „Die Östliche Partnerschaft ist das ambitionierteste Angebot zur Zusammenarbeit, innerhalb der Nach­barschaftspolitik der EU. Sie fußt zunächst auf dem Abschluss umfangreicher Assoziierungsabkommen mit der EU, deren Bestandteil grundsätzlich 'tiefe und umfassende' Freihandelsabkommen (deep and compre­hensive free trade agreements, DCFTA) sind.“ Neben den DCFTA zielt die östliche Partnerschaft insbesondere auf folgende Punkte: „[…] eine verstärkte Kooperation aller Partner untereinander. Die Schwerpunkte dieser projektbezogenen Zusammenarbeit umfassen die Themen (1) Demokratie und gute Regierungsführung, (2) Wirtschaft und Konvergenz, (3) Energiesicherheit und (4) zwischenmenschliche Kontakte.“

    Geringe Wahrscheinlichkeit naher Zusammenarbeit: Mit zweien der sechs Staaten besteht inzwischen eine sehr geringe Wahrscheinlichkeit naher Zusammenarbeit: Armenien und Weißrussland (Belarus).

    Weißrussland: Weißrussland (Belarus) gilt als letzte Diktatur Europas. Daher ist eine politische Annäherung derzeit unwahrscheinlich. Weißrussland (Belarus) sucht weiterhin die Nähe Russlands und gründete mit Russland und Kasachstan am 29.5.2014 die Eurasische Wirtschaftsunion, die am 1.1.2015 ihre Arbeit aufnahm.

    Armenien: Armenien ist am 10.10.2014 der Eurasischen Wirtschaftsunion beigetreten. Ein bereits gemeinsam mit der EU ausgehandeltes Assoziierungsabkommen ist auf Grund der Intervention Russlands nicht unterzeichnet worden.

    Künftige Rolle Aserbaidschans: Die künftige Assoziierung Aserbaidschans wird auf beiden Seiten für möglich gehalten. Die EU ist größter Abneh­mer des Erdöls aus Aserbaidschan.

    Bewertung: Die Reaktionen Russlands auf die Östliche Partnerschaft zeigen deutlich, dass eine weitere Integration früherer Sowjetrepubliken in die ENP weniger einfach ist, als zunächst angedacht. Die Machtpolitik Russlands führte zur Intervention in der Ostukraine und verhinderte den Abschluss eines bereits ausgehandelten Assoziierungs­abkommens mit Armenien. Selbst wenn Assoziierungsabkommen mit Moldawien (Moldau), Georgien und der Ukraine abgeschlossen worden sind (und die EU das als Erfolg feiert) müssen diese Absichtserklärungen mit Leben gefüllt werden. Die Einführung der Freihandelsabkommen sind ein Schritt dahin – ob der mächtige Nachbar Russland die friedliche Annährung in seiner direkten Nachbarschaft weiterhin ruhig mit ansieht, wird die Zukunft zeigen. Der Ukraine-Konflikt ist eine erste und deutliche Warnung in Richtung EU, dass Russland eine zu starke Annährung in den eigenen Machtbereich nicht toleriert. Die Eurasische Wirtschaftsunion wird so für ehemalige Sowjetrepubliken eine Alternative zur EU; diese ehemaligen Sowjetrepubliken werden dabei gleichzeitig wieder stärker in wirtschaftliche Abhängigkeiten mit Russland verstrickt werden. Das wiederum bedeutet eine wirtschaftliche und politische Abkehr von der EU.

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