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Onlinekredite

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Über eine Internetplattform können sich Privatpersonen, Selbständige und Freiberufler bei Privatpersonen, die auf der Suche nach Anlagemöglichkeiten für ihr Vermögen sind, Geld leihen. Die Kreditvergabe erfolgt im offenen Bieterverfahren. Kommt eine Kreditvergabe zu Stande, wird eine Gebühr für Anleger sowie für die Darlehensnehmer fällig, die abhängig ist von der Höhe der Kreditsumme. Diese Form der Kreditvergabe wird als Crowdlending bezeichnet.

    Beim Onlinebankkredit schließt der Kreditnehmer einen Kreditvertrag mit einem Kreditinstitut über das Internet ab. Vorteile bietet die Onlinekreditaufnahme dadurch, dass die Konditionen der von den verschiedenen Kreditinstituten angebotenen Kredite schnell verglichen werden können bzw. der potenzielle Kreditnehmer auf der spezialisierten Finanzseite nach Eingabe seiner Kreditvorstellung sofort eine Übersicht über die Banken mit den günstigsten Konditionen erhält. Stellt der Kreditnehmer einen Kreditantrag, erteilt die ausgewählte Bank i. d. R. zunächst eine vorläufige Kreditzusage und nachdem der Kunde seine Identität über das Post-Ident-Verfahren nachgewiesen und die notwendigen Unterlagen eingereicht hat, erfolgt die endgültige Kreditzusage. Handelt es sich beim Kreditnehmer um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so finden die Regelungen zum Verbraucher-darlehensvertrag Anwendung, sowie die gesonderten Regelungen bei Fernabsatzverträgen (§ 312b BGB).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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