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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bezeichnung für das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (entsprechend der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung für Kapitalgesellschaften gemäß § 275 II Nr. 14 HGB beim Gesamtkostenverfahren bzw. § 275 III Nr. 13 beim Umsatzkostenverfahren). Das operative Ergebnis umfasst neben dem Finanz- und Beteiligungsergebnis das sog. betriebliche Ergebnis (ohne Steuern und ohne das außerordentliche Ergebnis). Das betriebliche Ergebnis entspricht aber nicht dem Betriebsergebnis der Kosten- und Erlösrechnung, da es auch periodenfremde, außergewöhnliche und betriebsfremde Elemente enthält.

    Vgl. auch Bilanzanalyse.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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