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Optionsdarlehen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    mittelfristiger Investitionskredit mit Umschuldungsanspruch in ein Tilgungsdarlehen. Im Kreditvertrag wird z.B. zunächst eine Laufzeit des Optionsdarlehens von höchstens 48 Monaten mit regelmäßiger, fester Tilgung vorgesehen. Der Kreditnehmer kann das Optionsrecht ausnutzen und das Restdarlehen (höchstens die Hälfte des ursprünglichen Kreditbetrages) in ein Tilgungsdarlehen mit einer Tilgungsdauer von weiteren vier bis zehn Jahren bei Stellung entsprechender Sicherheiten umwandeln.

    Dem Optionsdarlehen liegt die Überlegung zugrunde, dass die Tilgungsleistungen eines mittelfristigen Kredites nicht voll aus den verdienten Abschreibungen finanziert werden können. Mithilfe des Optionsdarlehens kann sich der Kreditnehmer überdies leichter einer sich verändernden Konjunktur anpassen.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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