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Organisation

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    In der BWL wird unter dem Begriff Organisation das formale Regelwerk eines arbeitsteiligen Systems verstanden. D.h. von Organisation spricht man in diesem Zusammenhang, wenn mehrere Personen in einem arbeitsteiligen Prozess mit Kontinuität an einer gemeinsamen Aufgabe infolge eines gemeinsamen Zieles arbeiten. Die auf Einzelpersonen verteilten Arbeitshandlungen sind dabei aufeinander abzustimmen und auf das gemeinsame Ziel hin auszurichten. Es sind diese Merkmale, die Unternehmen, Vereine, Verbände, etc. als Organisationen von anderen Menschenansammlungen, wie der Warteschlange an der Bushaltestelle unterscheiden.
    So ist ein Unternehmen eine Organisation, da es über eine innere Organisation verfügt, die das gemeinsame Miteinander durch eine möglichst funktionale Aufgabenverteilung regelt. Traditionell unterscheidet die deutsche Betriebswirtschaftslehre zwischen einer Aufbau- und einer Ablauforganisation. Die Grenze zwischen beiden Begriffen verschwimmt allerdings durch neue Konzepte wie das Business Process Reengineering, die Prozessorganisation oder die Netzwerkorganisation zunehmend.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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