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Organisationsbegriff

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    in der Organisationstheorie in drei unterschiedlichen Grundverständnissen verwendet.

    1. Institutionaler Organisationsbegriff („Die Unternehmung ist eine Organisation”): Die verschiedenartigsten arbeitsteiligen Institutionen, z. B. Behörden, Krankenhäuser, Unternehmungen, Hochschulen, werden insgesamt als Organisationen verstanden und organisationswissenschaftlich untersucht. Dies ist i. Allg. das Begriffsverständis der angelsächsischen Organisationsforschung.

    2. Instrumentaler Organisationsbegriff („Die Unternehmung hat eine Organisation”): Mit dem System der offiziell verkündeten, generell gültigen und auf Dauer angelegten Kompetenzen wird eine spezielle Eigenschaft (meist) von Unternehmungen als Organisation (im Gegensatz zur Disposition und Improvisation) bezeichnet. Dies ist i. Allg. das Begriffsverständnis der deutschsprachigen Organisationsforschung.

    3. Funktionaler Organisationsbegriff: Die Tätigkeit der Gestaltung der Organisationsstruktur wird als Organisation bezeichnet. Je nach Verwendung des Organisationsbegriffs ergeben sich differenzierte Akzentuierungen in den Problemstellungen der Organisationsforschung.

    Vgl. auch Organisation.

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