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Organisationsverfassung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    institutionelle Ordnung des Verhältnisses von verfassungskonstituierenden Interessen und Unternehmensführung in der Unternehmensverfassung.

    1. Für die AG in den nationalen Aktienrechten zwei organisatorische Grundtypen:
    (1) Die dreigliedrige Verfassungsstruktur mit Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand. Außer in der Bundesrepublik Deutschland existiert dieses Modell noch in Frankreich (neues Recht), Holland (große AG), Italien und Österreich.
    (2) Die zweistufige Lösung mit Hauptversammlung und Verwaltungsrat bzw. Board (Board System). Das Modell ist am meisten verbreitet, z. B. in Belgien, Dänemark, Frankreich (altes Recht), Griechenland, Großbritannien, Holland (kleine AG), Japan, Kanada, Schweden, Schweiz, Spanien und den USA.

    2. Bedeutung: Dominant für die Entwicklung der Organisationsverfassung erscheint das dreistufige Modell. Ein Übergang vom drei- auf das zweistufige System fand bei aktienrechtlichen Reformen nicht statt; das dreigliedrige Modell hingegen verbreitete sich in Europa (Holland, Frankreich).

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