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Org/DV-Leiter

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Berufsbild in der betrieblichen Datenverarbeitung; Leiter der Org/DV-Abteilung.

    2. Aufgaben: Der Org/DV-Leiter hat die Verantwortung für Planung, Vorbereitung und Durchführung von Projekten, für die Abstimmung der betrieblichen Informationssysteme mit der Organisation des Unternehmens, die Personalauswahl und -einsatz; er berät die Unternehmensführung in allen Fragen der Organisation und der Datenverarbeitung.

    3. Anforderungen: i.Allg. ein betriebswirtschaftliches Studium mit Schwerpunkten in Organisationslehre und Wirtschaftsinformatik oder ein Studium der Wirtschaftsinformatik.

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