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Revision von Ortsgericht vom 19.02.2018 - 16:57

Ortsgericht

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    als Hilfsbehörden der Justiz nach landesrechtlichen Vorschriften (z.B. in Hessen Ortsgerichtsgesetz i.d.F. vom 2.4.1980 (GVBl. I S. 114) m.spät. Änd.) errichtete örtliche Behörden mit Befugnissen auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit, z.B. Unterschriftsbeglaubigungen, sowie auf dem Gebiet des Schätzungswesens.

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