Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Ortsgericht vom 19.02.2018 - 16:57
Ortsgericht
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
als Hilfsbehörden der Justiz nach landesrechtlichen Vorschriften (z.B. in Hessen Ortsgerichtsgesetz i.d.F. vom 2.4.1980 (GVBl. I S. 114) m.spät. Änd.) errichtete örtliche Behörden mit Befugnissen auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit, z.B. Unterschriftsbeglaubigungen, sowie auf dem Gebiet des Schätzungswesens.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon