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Revision von Passivgeschäfte vom 14.06.2008 - 10:52
Passivgeschäfte
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
der Refinanzierung dienende Aufnahme von Geldkapital durch die Banken (Bankgeschäfte).
Hauptformen:
(1) Ausgabe von Banknoten: Den Notenbanken vorbehalten.
(2) Einlagengeschäft: Annahme kurz- und mittelfristiger Einlagen sowie Annahme von Spareinlagen.
(3) Aufnahme von Geldern am Geldmarkt. –
(4) Ausgabe von Bankaktien, -schuldverschreibungen und Genussscheinen sowie Pfandbriefen, Kommunalobligationen und Kassenobligationen.
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