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Passivgeschäfte

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    der Refinanzierung dienende Aufnahme von Geldkapital durch die Banken (Bankgeschäfte).

    Hauptformen:
    (1) Ausgabe von Banknoten: Den Notenbanken vorbehalten.


    (2) Einlagengeschäft: Annahme kurz- und mittelfristiger Einlagen sowie Annahme von Spareinlagen.


    (3) Aufnahme von Geldern am Geldmarkt. –
    (4) Ausgabe von Bankaktien, -schuldverschreibungen und Genussscheinen sowie Pfandbriefen, Kommunalobligationen und Kassenobligationen.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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