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Revision von periodische Druckschriften vom 08.06.2009 - 10:58
periodische Druckschriften
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des Presserechts für Zeitungen und Zeitschriften, die fortlaufend, wenn auch unregelmäßig, in Abständen von höchstens sechs Monaten erscheinen. Periodische Druckschriften müssen ein Impressum enthalten.
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