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Personalfreisetzung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Verringerung der Mitarbeiterzahl einer Unternehmung. Erforderlich, wenn der Personalbestand größer ist als der Personalbedarf.

    Maßnahmen:
    (1) ohne Reduktion der Gesamtbelegschaft: Umsetzung bei partiellen Überkapazitäten, Abbau von Überstunden, Arbeitszeitverkürzung, Kurzarbeit, Rückruf von Lohnaufträgen.


    (2) Mit Reduktion der Gesamtbelegschaft: Nichtersetzen des natürlichen Abganges (bei Tod, Fluktuation, Pensionierung), Förderung des freiwilligen Ausscheidens durch Abfindungsangebote, Entlassungen.

    Vgl. auch Personalplanung, Outplacement.

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