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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    an Stelle des Betriebsrats in Betrieben und Verwaltungen des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts gewählte Personalvertretung der Bediensteten zur Wahrnehmung des Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechts.

    Rechtsgrundlage: Bundespersonalvertretungsgesetz vom 15.3.1974 (BGBl I 693) m.spät.Änd. und nebst Wahlordnung i.d.F. vom 1.12.1994 (BGBl I 3653) m.spät.Änd. und entsprechende Länderbestimmungen.

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