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Personalwirtschaft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Mit dem Begriff Personalwirtschaft ist der Umgang mit lebendiger Arbeit in Wirtschaftsorganisationen bzw. Unternehmen gemeint. Alternative Bezeichnungen zu Personalwirtschaft sind Personalwesen, Personalmanagement, teilweise auch Personalpolitik sowie Human Resource Management. Deutlicher als alle anderen Begriffe macht Personalwirtschaft aber darauf aufmerksam, dass sich der Personaleinsatz an Effizienzkriterien zu orientieren hat. So ist es auch eine der zentralen Aufgaben der Personalwirtschaft, für zukünftige Arbeitsanforderungen eine ausreichende Zahl qualifizierter Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen (Personalplanung). Im Zuge dessen stellt sich die Aufgabe der Personalbeschaffung und hinsichtlich der Frage der Qualifikationen und Zeitressourcen die Aufgabe einer klugen und den Fähigkeiten und Bedürfnissen aller Beteiligten möglichst gerecht werdenden Personaleinsatzplanung inkl. Arbeitszeitmanagement. Da das Arbeitsentgelt für die meisten Unternehmen einer der höchsten Kostenfaktoren darstellt, ist auch der Interessensausgleich bei der Personalentlohnung ein wichtiges Feld für eine gelungene Personalwirtschaft eines Unternehmens. Ein weiteres Betätigungsfeld für die Personalabteilung eines Unternehmens ist eine auf die jetzigen und künftigen Zielsetzungen zugeschnittene Personalentwicklung. Da ein Arbeitsverhältnis nun einmal aus verschiedenen Gründen wie Kündigung, Ruhestand oder Tod irgendwann einmal endet, müssen auch hier die rechtlichen Rahmenbedingungen rechtzeitig berücksichtigt werden, um evtl. unnötige Kosten möglichst gering zu halten.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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